
Sicherheit bei W&H
Die Sicherheit unserer Mitrabeitenden ist uns besonders wichtig. Sie werden an den ersten Arbeitstagen noch eine detaillierte Sicherheitsunterweisung durch Ihre Führungskraft erhalten. Einige wichtige Themen haben wir Ihnen hier bereits zusammen gestellt.
Zugang auf das Werksgelände
Beachten Sie im Straßenverkehr und auf dem Betriebsgelände sowie den Parkplätzendie Verkehrsregeln. Benutzen Sie nur den Ihnen zugeteilten Parkplatz! |
Der Personal Zu- und Ausgang auf das Werksgelände ist nur über die Sicherheitszentrale/Pförtnerstellen oder über die Drehkreuze gestattet. |
Alle Mitarbeiter, Fremdpersonal, Auszubildende, Praktikanten und Besucher müssen den Werksausweis sichtbar tragen. |
Achten Sie auf Stapler und Transportverkehr auf dem Werksgelände! Gehen Sie vorsichtig um Gebäudeecken, durch Tore, Türen, auf Treppen usw. |
Grundsätze der Arbeitssicherheit
Jeder Person hat sich so im Unternehmen zu verhalten, dass er/sie sich oder andere sowie die Umwelt und Sachgüter nicht gefährdet oder schädigt. Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind Voraussetzung für ein gefahrenfreies Arbeiten. |
Alle Mitarbeitenden haben alle der Arbeits- und der Umweltsicherheit dienenden Maßnahmen zu unterstützen. Weisungen des Unternehmers zum Zwecke der Unfall- bzw. Umweltschadensverhütung sind zu befolgen. Sicherheits- bzw. umweltwidrige Weisungen dürfen nicht befolgt werden. |
Auf Alkohol und sonstige Suchtmittel ist während der Arbeits- und Pausenzeit generell zu verzichten. Beschäftigte dürfen betrunken oder durch andere Mittel berauscht nicht zur Arbeit erscheinen. Auch bei der Einnahme von Medikamenten ist der Beipackzettel zu beachten. |
Betreten Sie keine Betriebsteile, in denen Sie nichts zu tun haben. Halten Sie sich nicht unter schwebenden Lasten, in Inbetriebnahmebereichen sowie in unübersichtlichen Verkehrs- und Transportbereichen auf. Beachten Sie Zutrittsverbote! |
Arbeiten Sie nur mit Betriebseinrichtungen, Maschinen, Geräten oder anderen Arbeitsmitteln,wenn Sie sich damit auskennen und dazu befugt sind. Beachten Sie hierzu die speziellen Betriebsanweisungen! |
Prüfen Sie Ihre Arbeitsgeräte vor der Benutzung auf ordnungsgemäßen arbeitssicheren Zustand. Entdecken Sie Mängel oder Gefahrenzustände, die Sie nicht unverzüglich beseitigen können, sind diese dem Vorgesetzten zu melden. |
Erste Hilfe
In jedem Werk befindet sich ein Erste-Hilfe-Raum. Diese sind für die Soforthilfe dringend notwendig und daher nicht als Aufenthalts-, Wasch-, Lager oder Umkleideraum zu missbrauchen. |
In jedem Werk steht ein ausgebildeter Ersthelfer zur Verfügung. Unter den folgenden Rufnummernist er in Notfällen zu erreichen:Werk 1 = 7001, Werk 2 = 7002, Werk 3 = 7003, Werk 4 = 7004 |
Jede Verletzung, auch kleine Wunden, sind im Erste-Hilfe-Raum wegen möglicher Infektionen behandeln zu lassen. Außerdem ist zur Erhaltung des Versicherungsschutzes durch die Berufsgenossenschaft für evtl. auftretende Spätfolgen eine Eintragung ins Verbandbuch notwendig. |